


Ihr Arzt stellt schriftlich fest, inwieweit Sie und Ihr/e Kind/er vorsorge- und rehabilitationsmaßnahmebedürftig sind und welche Krankheitsbilder vorliegen.
Nun müssen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, indem Sie dort den ärztlichen Bescheid über die Notwendigkeit einer Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme vorlegen und den Antrag für eine Mutter-Kind-Maßnahme stellen.
Hier können Sie sich Antragsformulare downloaden.
Die Krankenkasse prüft nun Ihren Antrag und wird diesen, soweit die Unterlagen aussagekräftig und vollständig sind, genehmigen.
Stationäre Mutter-Kind-Kuren (Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme) gehören mit Wirkung vom 01.04.2007 zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, sodass nach einer Übergangsphase grundsätzlich nur noch stichprobenartige Überprüfungen durch den MDK stattfinden.
Die Bewilligung und Kostenübernahmeerklärung für Ihre Vorsorge-/ oder Rehabilitationsmaßnahme wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse schriftlich mitgeteilt. Selbstzahler können ebenfalls aufgenommen werden.
Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse in der Regel eine Empfehlung. Sofern Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte, dass die ausgewählte Rehabilitationsklinik zertifiziert ist und somit nach hohen und regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert.
Treten Sie Ihre Vorsorge-/ Rehabilitationsmaßnahme an, so bedenken Sie bitte, dass Sie Eigenanteile in gesetzlicher Höhe zu leisten haben.
Die Dauer der Maßnahme variiert nach dem Krankheitsbild. Sie dauert in unserer Klinik durchschnittlich drei Wochen!