Versorgungsvertrag
Die Friesenhörn-Nordsee-Kliniken verfügen über einen gültigen Versorgungsvertrag gemäß § 111 a SGB V.
Unsere Kliniken sind Partner aller gesetzlichen Kassen, als beihilfefähig anerkannt und erfüllen die vertraglichen Voraussetzungen gem. § 30 Gew0.
Somit stehen unsere Kliniken allen Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse und Privatpatientinnen offen.