Sie fragen - Friesenhörn antwortet

Diese Möglichkeit besteht leider nicht, auch wenn Ihre Krankenversicherung einer verkürzten Aufenthaltsdauer zustimmt. 
Bitte beachten Sie, dass eine durch unsere Ärzte und Psychotherapeuten nicht indizierte Abreise zur Berechnung von Ausfallgeld führen kann. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise in der Broschüre “Friesenhörn-Grundsätze”. 

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