Sie fragen - Friesenhörn antwortet
Privat-/Beihilfeversicherte können/dürfen bei begehrten Terminen nicht bevorzugt werden, es gilt das Gleichstellungsprinzip – informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Beihilfestelle.
Privat-/Beihilfeversicherte können/dürfen bei begehrten Terminen nicht bevorzugt werden, es gilt das Gleichstellungsprinzip – informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Beihilfestelle.