Sie fragen - Friesenhörn antwortet

Im Verlauf Ihrer Maßnahme bietet Ihnen die Klinik ein attraktives Leistungsspektrum an, das durch den mit den Krankenkassen vereinbarten Pflegesatz als Sachleistung nicht abgedeckt ist. Die Kosten für die folgenden Zusatzleistungen betragen einmalig 30,00 € pro hauptversicherte Person/je Bewilligung (Mutter/Vater) für: 

  • Verleih von Bügeleisen, Büchern, Spielen (je nach Verfügbarkeit) 
  • Benutzung der Sauna  
  • Nutzung der Fernsehprogramme (inkl. Hauskanal) 
  • Bereitstellung von Tafelwasser ohne Mengenbegrenzung incl. einer PET-Flasche 
  • Bereitstellung des Telefons auf dem Appartement, auch ohne Freischaltung 
  • WLAN-Nutzung
  • Bereitstellung PKW-Stellplatz 
  • Nutzung der Wäschetrockner 
  • zusätzliche, umfangreiche Therapieunterlagen 


Da es sich bei der Pauschale NICHT um eine Wahlleistung handelt, wird der Betrag in Höhe von 30,00 € erhoben.  
Wenn Sie von der Zahlung der gesetzlichen Eigenanteile befreit sind, und eine gültige Befreiungskarte haben, beträgt die Pauschale 15,00 € je Familie. 

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