Sie fragen - Friesenhörn antwortet

Das Rauchen ist grundsätzlich nur außerhalb der Gebäude erlaubt. Auf dem Gelände gilt absolutes Rauchverbot. Bitte nutzen Sie die hierfür ausgewiesenen Raucherpunkte. Auf der Terrasse oder auf dem Balkon wird das Rauchen geduldet, solange sich kein/e Nachbar/n beschwert.  
Kinder dürfen nicht mit in die “Raucherecken” genommen werden. Entsorgen Sie bitte die „Kippen“ nicht auf dem Gelände. Falls Kinder diese finden und verschlucken, können schwere Vergiftungen die Folge sein! 

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