Ihr Wunsch- und Wahlrecht als Mitglied der Techniker Krankenkasse für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur (Vorsorge- und Rehabilitation)
Als Mitglied der Techniker Krankenkasse möchten Sie und Ihr/e Kind/er eine stationäre Mutter-(Vater)-Kind-Maßnahme (Vorsorge- und Rehabilitation) in unseren Friesenhörn-Nordsee-Kliniken in Anspruch nehmen?
Mit über 20 Jahren Erfahrung gehören wir zu den größten und leistungsfähigsten Kur-Einrichtungen dieser Art in Niedersachsen und sind Partner aller Gesetzlichen Krankenkassen.
Nicht selten führen vertragliche Vereinbarungen zwischen einer Krankenkasse und einer Kur-Klinik dazu, dass mit Nachdruck die Versendung in ein bestimmtes Haus erfolgen soll.
Sollte auch Ihre Kasse – trotz bestehendem Wunsch- und Wahlrecht für Versicherte (§ 41 SGB V) – einer Zuweisung in unsere Kliniken widersprechen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, denn auch Ihnen steht dieses Recht zu!
Für Sie als Barmer-Versicherte/r ist eine Aufnahme in unseren Kliniken nach Terminabsprache möglich.
Kontakt: Servicehotline: 04461-9494-94